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Die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung (AwSV)

Auswirkungen auf die Bundesländer

Die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung (AwSV)
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Die neue bundesweit einheitlich geltende Anlagenverordnung bringt Veränderungen im Bereich des... mehr

Die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung (AwSV)

Die neue bundesweit einheitlich geltende Anlagenverordnung bringt Veränderungen im Bereich des Gewässerschutzes für alle Bundesländer. Die Verordnung wird vorgestellt und die Umsetzung diskutiert.

Erfahren Sie die neuen Regelungen und Anforderungen der neuen bundesweit geltenden Anlagenverordnung vom 18. April 2017.

Wir vermitteln Ihnen den neuesten Stand der bundesweiten Regelungen und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bundesländer.

Zahlreiche Neuregelungen sind aufgenommen worden z. B. im Bereich der Fachbetriebspflicht, der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und auch zu Grundsatzanforderungen an Anlagen.

Auch wurden Änderungen zur Anlageneinstufung und -abgrenzung vorgenommen, damit einhergehend auch Änderungen der Regelungen zu anzeigebedürftige Anlagen und zur Prüfung von Anlagen.

Ausgerichtet ist das Seminar auf Anlagenplaner und -betreiber von WHG-Anlagen, Sachverständige, WHG-Fachbetriebe.

Zum Thema

Durch die Einführung einer bundesweit geltenden Anlagenverordnung werden einheitliche Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert. 

Da bisher in jedem Bundesland festgesetzte Spezialregelungen für bestimmte Anlagenarten galten, wird eine einheitliche Regelung zu Veränderungen in den Bundesländern führen. 

So werden z. B. die Einstufung von Stoffen, die Anlagenabgrenzung, die Prüfung und Planung von Anlagen und die Anzeigepflicht neu geregelt.

 

Zielsetzung

Den Teilnehmern werden die wesentlichen Änderungen und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bundesländer erläutert.

Teilnehmerkreis

Betreiber von Anlagen, Planer, Behördenvertreter, Sachverständige, fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Umweltschutzbeauftragte

Programm

Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • AwSV-Länder
    • Vorstellung der neuen Anlagenverordnung vom 18. April 2017
    • Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf die Bundesländer
      • wie z. B. Einstufung von wassergefährdenden Stoffen
      • Grundsatzanforderungen an Anlagen
      • Anlageneinstufung und Anlagenabgrenzung
      • anzeigebedürftige Anlagen
      • Prüfung von Anlagen


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung (AwSV)"

Referenten

Dipl.-Ing. Michael Neukert

Sachverständiger, Schlüchtern, Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

1983 - 1989 
Entwicklungsingenieur am Zentralinstitut für Physik der Erde, Akademie der Wissenschaften der DDR, Potsdam

1989 – 1999 
Sachverständiger TÜV Südwest e.V., Stuttgart und Technische Überwachung Hessen GmbH, Frankfurt/Main

2000 – 2002 
Produktentwicklung TÜV Süddeutschland „Wissensmanagement - netinform“, Karlsruhe

2001 – 2003 
Niederlassungsleiter Colfirmit Rajasil GmbH & Co. KG degussa AG, Altlandsberg

2004  
Gründung Ing.-Büro UAP, Dipl.-Ing. M. Neukert Umweltschutz, Anlagensicherheit und Projektmanagement      


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